AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jeder Bieter der an einer Versteigerung des Unternehmens Haushalts- und Nachlassversteigerungen Weiß UG (haftungsbeschränkt) teilnimmt, erkennt folgende AGB an:

  1. Es handelt sich um eine freiwillige, private Versteigerung. Der Versteigerer führt sie im fremden Namen und auf fremde Rechnung aus. Abweichende Regelungen werden vom Versteigerer bekannt gegeben.
  2. Der Zuschlag eines Gebots erfolgt nach dreimaligem wiederholen des Höchstgebots, durch den Versteigerer.
  3. Mit dem Zuschlag der Ware geht jegliche Gefahr auf den Höchstbieter über (Gefahrenübergang).
  4. Das Höchstgebot ist ein Nettobetrag.
  5. Das Aufgeld beträgt 10 % des Höchstgebotes inkl. 19 % Mehrwertsteuer.
  6. Erst nach vollständiger Bezahlung der Ware (Höchstgebot zzgl. Aufgeld inkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer) wird der Höchstbieter auch Eigentümer an der Ware und bekommt diese ausgehändigt.
  7. Der Höchstbieter hat an den Versteigerer das Höchstgebot zzgl. des Aufgeldes inkl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
  8. Der Höchstbieter ist durch den Zuschlag zur Bezahlung und Abnahme der Ware, bis zum Ende der Versteigerung verpflichtet. Andenfalls stehen dem Versteigerer die gesetzlichen Schadensersatzansprüche gegen den Höchstbieter zu. Der Höchstbieter ist mit Beendigung der Auktion und nicht Bezahlung oder Abnahme der Ware sofort in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die gesamte Zahlschuld des Bieters ist sofort mit dem Zuschlag fällig und im barem Geld zu begleichen.
  9. Die zu versteigernde Ware befindet sich in dem Zustand, in dem sie zum Zeitpunkt des Aufrufes ist. Der Versteigerer übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzgl. Funktionsfähigkeit, Beschaffenheit oder Ähnlichem.
  10. Jegliche Haftungsansprüche und Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich gegen den Eigentümer.
  11. Der Ablauf der Versteigerung wird vom Versteigerer festgelegt und kann auch von diesem, ohne Angabe von Gründen verändert werden.
  12. Geben mehrere Bieter ein Gebot gleichzeitig ab, so liegt es im freien Ermessen des Versteigerers, wer den Zuschlag erhält bzw. die Ware erneut aufzurufen.
  13. Ein Gebot muss aktiv und eindeutig abgegeben werden.
  14. Der Versteigerer behält sich vor Gebote abzulehnen. In diesem Falle ist das vorherige höchste Gebot verbindlich.
  15. Dem Versteigerer obliegt alleinig den Ablauf der Versteigerung festzulegen und ist berechtigt, mehrere Positionen und Gegenstände zusammenzufassen und diese gemeinsam  aufzurufen.
  16. Der Versteigerer ruft die Ware zum Schätzpreis oder zum Limitpreis auf. Unter 50,00 € beträgt die geringste Steigerung 1,00 €, darüber mindestens 10 %.
  17. Schlägt der Versteigerer ein Gebot unter Vorbehalt zu, so ist der Höchstbieter 2 Wochen, ab dem Tag der Versteigerung daran gebunden. Bei Annahme des Gebots, finden die Nummern 1-16, 18-22, entsprechend Anwendung. Wird das Gebot abgelehnt, erlischt es automatisch.
  18. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist 82140 Olching. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  19. Die vorstehenden Klauseln gelten auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung betrachtet wird. Die Gesetzesbestimmungen über den Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
  20. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
  21. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfange einstehen muss.
  22. Erfüllungsort ist immer Ort der Auktion. Gerichtsstand ist 82140 Olching.